„Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden"

Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht
 
Bildrechte beim Autor
Am 21. Oktober 2018
werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt. Auch in unserer Kirchengemeinde Büchenbach. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen. Pfarrer Martin Simon vom Amt für Gemeindedienst in Nürnberg im Gespräch mit Ute Baumann erläutert die Abläufe:
 
Was macht ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde - und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.
 
Wie setzt sich der Kirchenvorstand in unserer Gemeinde denn genau zusammen?
Acht Männer und Frauen werden per Wahl am 21.Oktober bestimmt. Zwei weitere Personen werden von dem neu gewählten Gremium berufen. Die beiden Pfarrer gehören qua Amt dem Kirchenvorstand an.
Da unsere Gemeinde viele Außenorte hat, ist die Gemeinde in Stimmbezirke eingeteilt. Aus jedem Stimmbezirk wird mindestens eine Person dem neuen Kirchenvorstand angehören, die restlichen Plätze werden dann entsprechend dem Wahlergebnis vergeben. Die Stimmbezirke sind: Nördliche Dörfer (Obermainbach, Weihersmühle, Walpersdorf, Ottersdorf, Tennenlohe, Kühedorf), südliche Dörfer (Breitenlohe, Aurau, Hebresmühle, Gauchsdorf), Rothaurach und Büchenbach (Hauptort).
 
Warum lohnt es sich zu kandidieren?
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder- und Jugendarbeit, den Besuchsdienst, die Eine-Welt-Arbeit oder für das "Große Ganze" der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.
 
Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?
Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern (Lothar Budde, Sonja Freyberger und Jochen Ramming), ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern (Helga Böbel, Albert Hofer und Michaela Jilg) und Pfarrer Ertel. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.
 
Bitte wenden Sie sich an den Vertrauensausschuss, um Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
 
Wer darf eigentlich wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.
 
Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?
Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Und wer sagt denn, dass Ältere nicht auch unkonventionell und innovativ sein können?
 
Und wie wird gewählt?
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.
 
Reicht es, wenn ich mich als Kandidat für einen Aspekt z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik interessiere, oder muss ich mich in allen Bereichen auskennen?
Ein bestimmter Schwerpunkt ist völlig in Ordnung. Nur sollte die Verantwortung für das Ganze im Vordergrund stehen. Da hilft ein weiter Blick.
 
Bildrechte beim Autor
Pfarrer Martin Simon
Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit
im Amt für Gemeindedienst der Evang.-Luth. Kirche in Bayern in Nürnberg
 
Noch ein Hinweis: Bitte merken Sie sich den „Wahl-Fisch“ (siehe Bild oben rechts). Denn dieses Mal bekommt jeder die Wahlunterlagen nach Hause geschickt. Damit sie diese Briefsendung nicht mit einer Werbesendung verwechseln, wird der der zweifarbige Fisch immer als Kennzeichen der Wahl verwendet.
 
nach oben