Nach Ablauf der Ruhezeit hat der Grabnutzungsberechtigte die Möglichkeit die Grabstätte wieder zu verlängern oder aufzulösen. Die Auflassung eines Grabes muss jedoch bei der Friedhofsverwaltung schriftlich beantragt werden.
Friedhofsordnung mit Gebührensatzung ab 01.07.2025 Satzung der Kirchengemeindegebühren
Hinter der Aussegnungshalle und in geringer Entfernung befinden sich Parkmöglichkeiten.
Diese sollten auch beim Besuch eines Gottesdienstes benutzt werden, da der Weg durch den Friedhof recht kurz ist und die Parkmöglichkeiten vor der Kirche sehr eingeschränkt sind!